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Häufig gestellte Fragen

Finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Bürgschaft. Sollten Sie nicht finden was Sie suchen, zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren.

Häufige Fragen zur Bürgschaft

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken sind Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) und unterstützen gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe bei der Kredit- oder Beteiligungsfinanzierung. Die von ihnen als Wirtschaftsförderer seit über 60 Jahren übernommenen Bürgschaften stellen eine vollwertige Sicherheit für alle Hausbanken dar und tragen dazu bei, wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben auch bei beschränkten Möglichkeiten des Unternehmens oder des Unternehmers zur Kreditbesicherung umsetzen zu können. Bürgschaften sind ein erfolgreiches Instrument und kombinieren unternehmerische Selbsthilfe mit Staatshilfe. Besonders unter ordnungspolitischen Aspekten sind die Bürgschaften sinnvoll.

Was ist eine Ausfallbürgschaft?

Im Gegensatz zur klassischen Bürgschaft haftet der Bürge bei einer Ausfallbürgschaft eigentlich erst und nur, soweit der Gläubiger mit seiner Forderung tatsächlich ausfällt. Der Gläubiger muss nachweisen, dass er erfolglos die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner versucht hat. In Abweichung hiervon gilt für die Bürgschaftsbank der Ausfall als eingetreten, wenn die Befriedigung nicht in einer bestimmten, vertraglich festgelegten Weise (z.B. durch Verwertung der im Vertrag angegebenen Sicherheiten) erfolgt ist. Der Ausfall gilt als eingetreten, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Wer kann eine Bürgschaft beantragen?

Die Bürgschaft der NBB kann grundsätzlich jedes kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Gartenbaus oder Angehörige freier Berufe mit Sitz in Niedersachsen beantragen, …

1. welches weniger als 250 Mitarbeiter hat,

2. dessen Umsatz im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr maximal € 50.000.000,00 betrug bzw. dessen Bilanzsumme im letzten Geschäftsjahr nicht höher als € 43.000.000,00 war.

Daneben ist antragsberechtigt jede Person, die sich mit Hilfe des verbürgten Kredits als tätiger Teilhaber an einem Unternehmen beteiligen will.

Gefördert werden zusätzlich mittelständische Einkaufs-, Fertigungs- oder Liefergenossenschaften oder andere Zusammenschlüsse in der Form juristischer Personen, sofern sie gleiche oder ähnliche Geschäftszwecke wie die genannten Genossenschaften verfolgen und ausschließlich den Mitgliedern dienen.

Ebenfalls gefördert werden Bauträger und sonstige Bauherren bzw. Erwerber, wenn und soweit die zu erstellenden gewerblichen Räume für Angehörige der oben genannten Personenkreise bestimmt sind.

Gibt es Ausschlusskriterien für einen Bürgschaftsantrag?

Die NBB entscheidet über die Bürgschaft unter Abwägung von Chance und Risiko aus dem jeweiligen Vorhaben. Entsprechend fließen verschiedene Informationen in die Gesamtbeurteilung mit ein. Eine Übersicht, der für das jeweilige Vorhaben benötigten Informationen und Unterlagen kann der Antragsteller/ die Antragstellerin dem Antragsvordruck entnehmen. Die Hausbank unterstützt bei der Zusammenstellung.

Wie beantrage ich eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank unkompliziert beantragt.

Den Link zu unserem digitalen Antragsweg finden Sie hier:

E-Antrag
Welche Informationen/ Unterlagen benötigt die Bürgschaftsbank?

Die NBB entscheidet über die Bürgschaft unter Abwägung von Chance und Risiko aus dem jeweiligen Vorhaben. Entsprechend fließen verschiedene Informationen in die Gesamtbeurteilung mit ein. Eine Übersicht, der für das jeweilige Vorhaben benötigten Informationen und Unterlagen finden Sie hier - die Hausbank unterstützt Sie gern bei der Zusammenstellung:

Übersicht Antragsunterlagen
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Bürgschaftsantrages?

Gewöhnlich wird die NBB erst mit der Antragstellung zum ersten Mal aktiv in das Vorhaben mit eingebunden. Entsprechend umfangreich sind die anschließenden Maßnahmen zur Beurteilung des Gesamtvorhabens. Gewöhnlich erfolgt eine abschließende Entscheidung in einem Zeitfenster von 4-6 Wochen nach Einreichung der entscheidungsrelevanten Unterlagen.

Welche Kosten fallen für mich als Antragsteller/-in an?

Eine Antragstellung bei der NBB verursacht zunächst keine Kosten.

Nach Genehmigung fällt einmal ein Bearbeitungsentgelt an. Zusätzlich stellt die NBB nach Bürgschaftsübernahme eine laufende Provision in Rechnung. Diese richtet sich nach dem verabredeten Verbürgungsgrad und wird jeweils im Voraus berechnet.

Details zu Bearbeitungsentgelt und Avalprovision finden Sie hier:

Preis- und Konditionsverzeichnis

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