
Erweitertes Bürgschaftsangebot
Um kleine und mittlere Betriebe bei den anstehenden Aufgaben und der erforderlichen Finanzierung angemessen zu unterstützen, stärken der Bund und die Länder ab 1. Januar 2023 die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften.

Bürgschaften von bis zu 2,0 Millionen Euro möglich
Bürgschaftsbanken können für Kredit- und Leasingnehmer ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften mit bis zu 2,5 Millionen Beteiligungskapital unterstützen. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen.
Durch die Verbesserung der Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen unterstützen Bund und Länder in Zusammenarbeit mit den Bürgschaftsbanken mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen und fördern die Transformation der Wirtschaft.