
Die neue Überbrückungshilfe III im Überblick
Dank des Impfstoffs lässt sich ein Ende der Pandemie und damit auch des Lockdowns zumindest erahnen. Auch wenn es sicherlich bis zum Sommer dauern wird, bis wieder ein Stück weit Normalität in unser aller berufliches wie privates Leben eingekehrt ist.
Damit möglichst alle weiterhin so gut es eben geht durch die Krise kommen, verlängert die Bundesregierung die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler. Wer durch die Pandemie Umsatzeinbußen zu verkraften hat, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen für die Monate Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 2021 einen Teil seiner Fixkosten erstattet. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Durch die Anpassungen wird zudem die Beantragung deutlich einfacher und die Fördersumme höher. Gleichzeitig steht das Geld mehr Unternehmen zur Verfügung. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert und die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt.
Das Wichtigste im Überblick:
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro und Umsatzeinbußen in einem Monat von mindestens 30 Prozent.
- Der maximale Zuschuss beträgt 1,5 Millionen Euro pro Monat. Antragsberechtigte erhalten bei ihrem Erstantrag eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung, maximal jedoch 100.000 Euro für einen Monat.
- Unternehmen, die November- bzw. Dezemberhilfe erhalten haben, sind für diese beiden Monate nicht antragsberechtigt. Leistungen nach der Überbrückungshilfe II für diese Monate werden angerechnet.
- Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden.
- Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen.
- Soloselbstständige: Die Neustarthilfe wird auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt und die maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500 Euro erhöht.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft MBG (hier gelangen Sie zur Homepage der MBG) stellt kleinen und mittleren Unternehmen in Niedersachsen bis zu 2,5 Millionen Euro an Beteiligungskapital zur Stärkung des Eigenkapitals zur Verfügung. Unternehmen, die durch die Pandemie einen Finanzierungs- oder Kapitalbedarf haben, unterstützt der MBG Stabilitätsfonds zusätzlich mit bis zu 800.000 Euro.
Auch die Niedersächsische Bürgschaftsbank steht Ihnen weiterhin als starker Partner zur Seite. Wir ermöglichen Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten den Zugang zu überlebenswichtigen Kreditfinanzierungen, geben Sicherheit und tragen dazu bei, den Wirtschaftsstandort Niedersachsen zu erhalten. Unser Grundsatz: Kein Erfolg versprechendes Vorhaben darf an fehlenden Sicherheiten scheitern. Gemeinsam erreichen wir mehr!
Hier gelangen Sie zu Ihrem Ansprechpartner.
Weitere Informationen finden Sie unter: twitter.com/BMWi_Bund und www.bmwi.de/coronavirus