Leistungen

Die geförderten Finanzierungsvorhaben umfassen Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen von mind. 10 % am Gesellschaftskapital, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, sowie Betriebsmittelfinanzierungen, zu deren Realisierung wir Kredite mit bis zu € 2,00 Mio. übernommener Ausfallbürgschaft in den zuvor genannten Bürgschaftsprogrammen zusätzlich absichern können.

Zur Abrundung der Finanzierung ermöglicht dieses Programm die Einbindung von Mezzaninkapital in Form einer stillen Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) bis zur Höhe des verbürgten Kredites, maximal € 250.000.

Nicht begleitet in diesem Programm werden Sanierungs- und Umfinanzierungsvorhaben, reine Existenzgründungsfinanzierungen sowie Investitionen für private und wohnwirtschaftliche Zwecke. 

 

Weitere Vorteile für Unternehmen

  • Wirtschaftliches Eigenkapital auf Zeit – ohne unternehmerische Rechte der MBG

  • Zu erwartendes Verbessertes Rating

  • Liquiditätsentlastung durch mindestens fünf Tilgungsfreijahre der Stillen Beteiligung

 

Weitere Vorteile für Kreditinstitute

  • Diversifizierung der Finanzierung bei gleichzeitiger Minimierung des Eigenrisikos