Unterlagen
Im Rahmen der vom EIF rückverbürgten Bürgschaftsübernahmen:
Die zur Erfüllung der Identifizierungspflichten sowie sonstigen relevanten Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlichen Unterlagen. Darüber hinaus keine weiteren Unterlagen.
Im Rahmen der von Bund und Land rückverbürgten Bürgschaftsübernahmen:
Die zur Erfüllung der Identifizierungspflichten sowie sonstigen relevanten Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlichen Unterlagen.
Der Größe und Komplexität des Vorhabens angemessen:
- wirtschaftliche Unterlagen (Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre, aktuelle BWA)
- Businessplan inkl. Planungsrechnungen
- Selbstauskunft der wesentlichen Gesellschafter bzw. Inhaber