Agrar-Bürgschaft


Die NBB übernimmt Ausfallbürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Landwirtschaft, Fisch- und Forstwirtschaft und dem nicht gewerblichen Gartenbau sowie für alle Vorhaben von Agrarbetrieben aus den Bereichen Ernährungswirtschaft, erneuerbare Energien sowie ländliche Entwicklung und der Personen, die sich mit Hilfe des Kredits als tätige Teilhaber an einem Agrarunternehmen beteiligen. Verbürgt werden Hausbankmittel sowie Kredite, die von der Landwirtschaftlichen Rentenbank refinanziert werden.