Besicherung

Eine Besicherung des verbürgten Kredites erwarten wir wie folgt:

  • Grundsätzlich die dem Finanzierungsanlass zugrunde liegenden Investitionsgüter bzw. das zugrunde liegende Umlaufvermögen.

  • Persönliche Bürgschaft(en) des/ der Gesellschafter bzw. Gesellschaft(en), der/ die aufgrund ihrer Stellung bzw. unternehmerischen Tätigkeit wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben (können). 

  • Angemessene Risiko-LV von in der Regel mindestens 50% der Kreditsumme.

  • Ggf. weitere Kreditbesicherung in Abstimmung mit der Hausbank.

 

Eine Absicherung des Mezzaninkapitals sollte grundsätzlich mindestens über eine persönliche Garantie(n) der Gesellschafter bzw. Gesellschaften, die aufgrund ihrer Stellung bzw. unternehmerischen Tätigkeit wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben (können), abgebildet werden. Eine Absicherung durch das Unternehmen ist nicht erforderlich.