Kreditbesicherung

  • Grundsätzlich die dem Finanzierungsanlass zugrunde liegenden Investitionsgüter bzw. das zugrunde liegende Umlaufvermögen.

  • Persönliche Bürgschaft(en) der Gesellschafter bzw. Gesellschaften, die aufgrund ihrer Stellung bzw. unternehmerischen Tätigkeit wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben (können).

  • Angemessene Risiko-LV von i.d.R. mindestens 50% der Kreditsumme

  • Ggf. weitere in Abstimmung mit der Hausbank