Kreditbesicherung
Persönliche Bürgschaft(en) der Gesellschafter bzw. Gesellschaften, die aufgrund ihrer Stellung bzw. unternehmerischen Tätigkeit wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben (können).
Bei Darlehen/Krediten an Besitzgesellschaften: Mithaft/Bürgschaft der Betriebsgesellschaft.
Bei Immobilienfinanzierungen: Nachrangige Grundschuld in Finanzierungshöhe.
Weitere Sicherheiten liegen im Ermessen des antragstellenden Kreditinstituts.