Unterlagen

Im Rahmen der vom EIF rückverbürgten Bürgschaftsübernahmen: 

Die zur Erfüllung der Identifizierungspflichten sowie sonstigen relevanten Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlichen Unterlagen. Darüber hinaus keine weiteren Unterlagen.

Im Rahmen der von Bund und Land rückverbürgten Bürgschaftsübernahmen: 

Die zur Erfüllung der Identifizierungspflichten sowie sonstigen relevanten Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlichen Unterlagen.

Der Größe und Komplexität des Vorhabens angemessen:

  • wirtschaftliche Unterlagen (Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre, aktuelle BWA)
  • Businessplan inkl. Planungsrechnungen
  • Selbstauskunft der wesentlichen Gesellschafter bzw. Inhaber