Leistungen
Die geförderten Vorhaben beinhalten Investitionen in das Anlage- bzw. Umlaufvermögen bzw. die Bereitstellung von Kontokorrent- und Avalkrediten bei bestehenden oder neuen Betrieben. Eine Verbürgung von Programmkrediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank (im Folgenden kurz: LRB) ist möglich.
Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen und Umfinanzierungen.
Darlehen für (Neu-) Gründungen, Betriebsübernahmen und bestehende Unternehmen können bis zu 70 % durch eine Ausfallbürgschaft der NBB abgesichert werden. Die Kreditobergrenze des zu verbürgenden Kredits beträgt € 1.071.000,00 bei einer 70%igen Verbürgung bzw. € 1.500.000,00 bei einer 50%igen Verbürgung.
Die Bürgschaftsobergrenze je Unternehmensverbund/ Kreditnehmereinheit beträgt kumuliert € 750.000,00.
Die Bepreisung der Bürgschaft ist abhängig von der durch die Hausbank ermittelten Bonitätsklasse im Rahmen des risikogerechten Zinssystems (RGZS) der LRB.
Vorteile für Unternehmen
besserer Zugang zu Kreditmitteln durch werthaltige Absicherung für die Hausbank
unabhängige Prüfung Ihres Vorhabens durch einen neutralen Dritten
Erhöhung Ihrer Chancen zur Realisierung des Investments
verbesserte Kreditkondition im Rahmen des risikogerechten Zinssystems (RGZS) der LRB
Vorteile für die Hausbank
Reduzierung des Eigenrisikos durch werthaltige Kreditbesicherung, dadurch verringerte Eigenkapitalbindungskosten
Eine zweite, unabhängige und sachverständige Prüfung des Kreditrisikos sowie des unternehmerischen Vorhabens durch einen unmittelbaren Risikopartner