Leistungen

Die geförderten Vorhaben beinhalten Investitionen in das Anlage- bzw. Umlaufvermögen bzw. die Bereitstellung von Kontokorrent- und Avalkrediten bei bestehenden oder neuen Betrieben. Eine Verbürgung von Programmkrediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank (im Folgenden kurz: LRB) ist möglich.

Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen und Umfinanzierungen. 

  • Darlehen für (Neu-) Gründungen, Betriebsübernahmen und bestehende Unternehmen können bis zu 70 % durch eine Ausfallbürgschaft der NBB abgesichert werden. Die Kreditobergrenze des zu verbürgenden Kredits beträgt € 1.071.000,00 bei einer 70%igen Verbürgung bzw. € 1.500.000,00 bei einer 50%igen Verbürgung.

  • Die Bürgschaftsobergrenze je Unternehmensverbund/ Kreditnehmereinheit beträgt kumuliert € 750.000,00.

  • Die Bepreisung der Bürgschaft ist abhängig von der durch die Hausbank ermittelten Bonitätsklasse im Rahmen des risikogerechten Zinssystems (RGZS) der LRB.

 

Vorteile für Unternehmen

  • besserer Zugang zu Kreditmitteln durch werthaltige Absicherung für die Hausbank

  • unabhängige Prüfung Ihres Vorhabens durch einen neutralen Dritten

  • Erhöhung Ihrer Chancen zur Realisierung des Investments 

  • verbesserte Kreditkondition im Rahmen des risikogerechten Zinssystems (RGZS) der LRB   

 

Vorteile für die Hausbank

  • Reduzierung des Eigenrisikos durch werthaltige Kreditbesicherung, dadurch verringerte Eigenkapitalbindungskosten

  • Eine zweite, unabhängige und sachverständige Prüfung des Kreditrisikos sowie des unternehmerischen Vorhabens durch einen unmittelbaren Risikopartner