Laufzeit der Bürgschaft

  • entsprechend der Laufzeit des verbürgten Kredits, maximal 10 Jahre

  • darüber hinausgehende Laufzeiten können mit 30% verbürgt werden. Die Hausbank kann im Rahmen der Erstantragstellung die Verlängerung der Bürgschaft über die 10 Jahre hinaus beantragen. Eine Verbürgung erfolgt dann i.H.v. 50% des beantragten Verbürgungsgrades von 50% oder 70%.