Kreditbesicherung

  • Persönliche Bürgschaft(en) der Gesellschafter bzw. Gesellschaften, die aufgrund ihrer Stellung bzw. unternehmerischen Tätigkeiten wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben (können).

  • Angemessene Todesfallabsicherung der unternehmerisch tätigen Person(en) von i.d.R. mindestens 50% der Kreditsumme

  • Grundsätzlich die dem Finanzierungsanlass zugrunde liegende Mobilie bzw. Immobilie

  • Ggf. weitere Sicherheiten in Abstimmung mit der Hausbank