Kreditbesicherung
Persönliche Bürgschaft(en) der Gesellschafter bzw. Gesellschaften, die aufgrund ihrer Stellung bzw. unternehmerischen Tätigkeiten wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben (können).
Angemessene Todesfallabsicherung der unternehmerisch tätigen Person(en) von i.d.R. mindestens 50% der Kreditsumme
Grundsätzlich die dem Finanzierungsanlass zugrunde liegende Mobilie bzw. Immobilie
Ggf. weitere Sicherheiten in Abstimmung mit der Hausbank